Arbeitsrecht

Kern unserer Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung in sämtlichen Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchen, Führungskräfte, Arbeitnehmer, Freelancer sowie Arbeitnehmervertretungen.

 

Neben Themen des arbeitsrechtlichen Alltagsgeschäfts (z.B. Kündigung oder Aufhebung von Arbeitsverhältnissen, Abmahnung, Versetzung, Urlaub, Elternzeit, Teilzeit, Vergütung, Wettbewerbsverbot, Zeugnis etc.) umfasst unsere Tätigkeit auch spezielle Bereiche, wie etwa die Vorbereitung und Begleitung von Umstrukturierungsmaßnahmen, Beratung und Vertretung in Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes, des kirchlichen Arbeitsrechts oder der Arbeitnehmerüberlassung sowie die Gestaltung arbeitsrechtlicher Verträge.

 

Auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts kann man uns zu allen Fragestellungen des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts, dem Recht der kirchlichen Mitarbeitervertretungen sowie dem Personalvertretungsrecht konsultieren. Des Weiteren gehört die Verhandlung und Konzeption von Betriebs-/Dienstvereinbarungen, Sozialplänen und Interessenausgleichen, die Prozessführung in Beschlussverfahren sowie die Vertretung in Verfahren vor der Einigungsstelle zu unserem Leistungsspektrum.

 

Zudem bieten wir Arbeitgebern und Betriebsräten (Inhouse-)Schulungen zu verschiedenen arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Themen an.

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Gesellschafts- und Unternehmensrecht

Ein weiterer Fokus der Kanzlei liegt auf dem Gesellschafts- und Unternehmensrecht, das häufig auch arbeitsrechtliche und dienstvertragliche Rechtsprobleme tangiert. Über diese Schnittstellen hinaus, zählt insbesondere die Bearbeitung folgender Bereiche im Gesellschafts- und Unternehmensrecht zu unserem Leistungsportfolio:

 

  • · Rechtliche Beratung im Vorfeld von Gesellschaftsgründungen
  • · Gestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführerdienstverträgen
  • · Vertretung bei Streitigkeiten innerhalb des Gesellschafterkreises sowie im Kontext der Geschäftsführerhaftung
  • · Gesellschaftsrechtliche Vorbereitung und Begleitung von Unternehmensübertragungen und Umwandlungen
  • · Beratung im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge, auch für den Erbfall
  • · Gesellschaftsauseinandersetzung sowie Liquidation und Abwicklung von Gesellschaften

Erbrecht, Vertrags- und Allgemeines Zivilrecht, Familienrecht

Über unsere Tätigkeitsschwerpunkte hinaus bearbeiten wir auch Mandate des Erbrechts, des Vertrags- und allgemeinen Zivilrechts sowie des Familienrechts.

  • Rechtliche Beratung im Vorfeld von Gesellschaftsgründungen
  • Gestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführerdienstverträgen
  • Vertretung bei Streitigkeiten innerhalb des Gesellschafterkreises sowie im Kontext der Geschäftsführerhaftung
  • Gesellschaftsrechtliche Vorbereitung und Begleitung von Unternehmensübertragungen und Umwandlungen
  • Beratung im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge, auch für den Erbfall
  • Gesellschaftsauseinandersetzung sowie Liquidation und Abwicklung von Gesellschaften